Die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen ist ein wesentlicher Bestandteil der HWV Pankow e.K. Dabei stehen die Belange der Gemeinschaft im Vordergrund. In jedem Fall ist die Neutralität gegenüber allen Einzeleignern zu wahren. Der Verwalter wird von der Gemeinschaft bestellt und ist somit ausschließlich der Gemeinschaft verpflichtet.
Zu der Bestellung gehört ein entsprechender Verwaltervertrag der sich an den gesetzlichen Vorgaben anlehnt und wenn nötig durch das Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird. Es werden bei der HWV ausschließlich Verträge des Verwalterverbandes genutzt um für alle Beteiligten eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Durch die Mitgliedschaft im Verwalterverband ist automatisch die Vertrauenshaftpflichtversicherung inbegriffen.
Die sorgfältige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums steht im Vordergrund. Mit 30 Jahren Berufserfahrung, laufender Fortbildung und der amtlich anerkannten Ausbildungsbefähigung ist fundiertes Grundwissen unser Tagesgeschäft. Bei Entscheidungen unterstützen wir Sie im Interesse aller Beteiligten.
Einige Leistungen der WEG-Verwaltung:
Mit Verträgen für Mietverwaltung im Sondereigentum stehen speziell für diese rechtliche Variante Mietverträge für Wohnraum in Sondereigentumsanlagen zur Verfügung. Auch hier benutzen wir ausschließlich die vom Verband zur Verfügung gestellten Verträge.
So kann eine hohe Rechtssicherheit erzeugt werden. Zusatzvereinbarungen gemäß der individuellen Belange des jeweiligen Objektes runden das Vertragswerk ab. Mit der juristischen Unterstützung im eigenen Mitarbeiterstamm wird die Qualität unserer Arbeit unterstrichen.
In der Regel übernehmen wir nur Sondereigentumsverwaltungen aus bei uns geführten Verwaltungsobjekten. Sondereigentumsverwaltungen anderer WEG-Objekte werden nur bei Verwaltung durch einen anerkannten Fachverwalter (Kollegen) angenommen.
Einige Leistungen der SEV - Verwaltung:
Wir betreuen Sie als Eigentümer eines Mietshauses. Dabei verstehen wir uns als Vertreter Ihrer Interessen und als Ansprechpartner für alle Anliegen Ihrer Mieter. Unser Augenmerk liegt auf der Wirtschaftlichkeit des Objektes sowie geringen Leerstandzeiten. Auf die sehr niedrige Leerstandsquote von weniger als 2% sind wir zu Recht stolz.
Wir sorgen für eine solide kaufmännische Betreuung und eine technische Begleitung durch Kontrollen und Objektbegehungen. Die Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben, Architekten, Technikern, Steuerberatern und Behörden sind unser Tagesgeschäft. Unsere konsequente Betreuung in allen Belangen um das Mietverhältnis bringt zufriedene Mieter und geringe Fluktuation. Langfristige Mieter – wenig Mietausfall – hohe Rendite !! Gerne lassen wir uns daran messen.
Einige Leistungen aus der Mietverwaltung:
Für Eigentümer, Teileigentümer oder Beauftragte von Erbengemeinschaften sowie öffentliche Auftraggeber übernehmen wir die Treuhandverwaltung, bei der wir im eigenen Namen gegenüber Dritten auftreten. Wir setzen alle Aufgaben einer ordnungsgemäßen Verwaltung um.
Besondere Situationen bedürfen individuelle Regelungen. Aus diesem Grund werden für die Treuhandverwaltungen sehr verschiedene Verträge benötigt. Diese werden gemeinsam mit den Auftraggebern ausgearbeitet, beschlossen und dann zur Rechtsfähigkeit gebracht. Da eine Bestellung zur Treuhandverwaltung sehr verschieden gelagert sein kann, ist die Bestellung für die im Vorfeld beschriebenen Verwaltungsaufgaben notariel zu beglaubigen.
... folgt in Kürze
Sowohl für Wohnanlagen als auch für Gewerbebetriebe sind neue Technologien und umweltorientierte Anlagen ein Thema geworden. Bei energieerzegenden Anlagen z.B.: ein Blockheizkraftwerk, PV-Anlage etc. ist ein verantwortlicher Betreiber amtlich zu benennen. Der Betreiber einer solchen Kleinkraftanlage muss verschiedene gestzliche Vorgaben erfüllen. Das beginnt schon bei der Installation und den ersten Verträgen. Lizenzvergaben zum Betrieb solcher Anlagen sind streng reglementiert.
Der Lizenzgeber (offizieller Betreiber der Anlage) steht im Zugzwang bezüglich Umweltschutz, Datenschutzrichtlinien, Finanzamt, Aufsichtsbehörde und anderen. Die Bearbeitung, Meldung und allgemeine Abwicklung ist bei Treuhandverwaltung mit aufgenommen und Entlastet den Eigner. Alle Abrechnungen sind auch hier wieder für den Steuerberater aufgearbeitet um dem Finanzamt die notwendigen Unterlagen zu überreichen.
Wir sind und können als verantwortliche Lizenzgeber für benannte Anlagen in Anspruch genommen werden. Der Lizenzgeber ist Betreiber aber muß nicht Eigner der Anlage sein.
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