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Unsere Leistungen im Überblick

WEG-Verwaltung

Die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen ist ein wesentlicher Bestandteil der HWV Pankow e.K. Dabei stehen die Belange der Gemeinschaft im Vordergrund. In jedem Fall ist die Neutralität gegenüber allen Einzeleignern zu wahren. Der Verwalter wird von der Gemeinschaft bestellt und ist somit ausschließlich der Gemeinschaft verpflichtet. 


Zu der Bestellung gehört ein entsprechender Verwaltervertrag der sich an den gesetzlichen Vorgaben anlehnt und wenn nötig durch das Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird. Es werden bei der HWV ausschließlich Verträge des Verwalterverbandes genutzt um für alle Beteiligten eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Durch die Mitgliedschaft im Verwalterverband ist automatisch die Vertrauenshaftpflichtversicherung inbegriffen.


Die sorgfältige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums steht im Vordergrund. Mit 30 Jahren Berufserfahrung, laufender Fortbildung und der amtlich anerkannten Ausbildungsbefähigung ist fundiertes Grundwissen unser Tagesgeschäft. Bei Entscheidungen unterstützen wir Sie im Interesse aller Beteiligten.


Einige Leistungen der WEG-Verwaltung:

  • Ordnungsgemäße Verwaltung gemäß Wohnungseigentumsgesetz
  • Durchführung und Leitung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Technische Begehungen mit nachfolgender Beratung auf Wunsch
  • Protokollierte Sicherheitsprüfungen mit Objektbegehung einmal jährlich
  • Treffen von Maßnahmen für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Überprüfung und Kostenkontrolle
  • Buchhaltung nach gesetzlichen Vorgaben – doppelte Buchführung
  • Erstellen von Hausgeldabrechnungen
  • Führung und Abrechnung von Instandhaltungskonten (IHR)
  • Ausweisung von „Soll und Istbestand“ der Konten zur Abrechnung
  • Überwachung der Zahlungseingänge und Forderungseinzug
  • Bescheinigungen und Ausfertigung zur Vorlage beim Steuerberater / Finanzamt
  • Vorbereitung zur Sondereigentumsabrechnung durch Kennzeichnung bei den BK
  • Erstellung von Liquiditäts- und Wirtschaftsplänen
  • Hilfe bei Handwerkersuche oder Dienstleistern – inclusive Freistellungsprüfung
  •  Überwachung von gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvor

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Sondereigentumsverwaltung

Mit Verträgen für Mietverwaltung im Sondereigentum stehen speziell für diese rechtliche Variante Mietverträge für Wohnraum in Sondereigentumsanlagen zur Verfügung. Auch hier benutzen wir ausschließlich die vom Verband zur Verfügung gestellten Verträge.


So kann eine hohe Rechtssicherheit erzeugt werden. Zusatzvereinbarungen gemäß der individuellen Belange des jeweiligen Objektes runden das Vertragswerk ab. Mit der juristischen Unterstützung im eigenen Mitarbeiterstamm wird die Qualität unserer Arbeit unterstrichen.


In der Regel übernehmen wir nur Sondereigentumsverwaltungen aus bei uns geführten Verwaltungsobjekten. Sondereigentumsverwaltungen anderer WEG-Objekte werden nur bei Verwaltung durch einen anerkannten Fachverwalter (Kollegen) angenommen.


Einige Leistungen der SEV - Verwaltung:

  • Ordnungsgemäße Verwaltung gemäß gesetzlicher Vorgaben
  • Vertretung bei Wohnungseigentümerversammlungen
  • Nebenkostenabrechnungen für Mieter nach Beschlussfassung der WEG - Betriebskostenabrechnung
  • Überwachung von Zahlungseingängen und Mieten
  • Führung und Abrechnung eines Mietkontos
  • Führung von Einzelkautionskonten
  • Vermietung und Vertragsgestaltung bei Vermietung
  • Individuelle Zusatzvereinbarungen in Absprache mit dem Eigner
  • Mietanpassungen in vertretbaren Intervallen gem. gesetzlicher Vorgaben
  • Bearbeitung von Vermieterbescheinigungen
  • Übergabeprotokolle bei Ein – und Auszug
  • Systemerfassung bei Nutzerwechsel (für Jahresabrechnung)
  • Überwachung technischer Anlagen im Sondereigentum Beratung zur Interessenwahrung gegenüber der WEG

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Mietverwaltung 

Wir betreuen Sie als Eigentümer eines Mietshauses. Dabei verstehen wir uns als Vertreter Ihrer Interessen und als Ansprechpartner für alle Anliegen Ihrer Mieter. Unser Augenmerk liegt auf der Wirtschaftlichkeit des Objektes sowie geringen Leerstandzeiten. Auf die sehr niedrige Leerstandsquote von weniger als 2% sind wir zu Recht stolz.


Wir sorgen für eine solide kaufmännische Betreuung und eine technische Begleitung durch Kontrollen und Objektbegehungen. Die Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben, Architekten, Technikern, Steuerberatern und Behörden sind unser Tagesgeschäft. Unsere konsequente Betreuung in allen Belangen um das Mietverhältnis bringt zufriedene Mieter und geringe Fluktuation. Langfristige Mieter – wenig Mietausfall – hohe Rendite !! Gerne lassen wir uns daran messen.


Einige Leistungen aus der Mietverwaltung:

  • Mieterbetreuung vom Vertragsabschluss über das gesamte Mietverhältnis
  • Einzug der Mietzahlungen inklusive Mahnwesen und Inkasso
  • Erstellen von Nebenkostenabrechnung
  • Buchhaltung bis zur abgabefertigen Aufstellung für Ihren Steuerberater
  • Technische Kontrolle Ihrer Immobilie
  • Überwachung, Beratung und Auftragsvergabe von Reparaturaufträgen
  • Abwicklung des Schriftverkehrs – Bescheinigungen für Mieter und Amt
  • Leistungs und Preisvergleiche aller Vertragspartner und Lieferanten
  • Zusammenarbeit mit Versicherungen
  • Angebotseinholung bei Beträgen über 1000,00 €
  • Wir nutzen die vom Verband zur Verfügung gestellte Mietverträge und ergänzen die nach individuellen Objektgegebenheiten.

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Treuhandverwaltung 

Für Eigentümer, Teileigentümer oder Beauftragte von Erbengemeinschaften sowie öffentliche Auftraggeber übernehmen wir die Treuhandverwaltung, bei der wir im eigenen Namen gegenüber Dritten auftreten. Wir setzen alle Aufgaben einer ordnungsgemäßen Verwaltung um.


Besondere Situationen bedürfen individuelle Regelungen. Aus diesem Grund werden für die Treuhandverwaltungen sehr verschiedene Verträge benötigt. Diese werden gemeinsam mit den Auftraggebern ausgearbeitet, beschlossen und dann zur Rechtsfähigkeit gebracht. Da eine Bestellung zur Treuhandverwaltung sehr verschieden gelagert sein kann, ist die Bestellung für die im Vorfeld beschriebenen Verwaltungsaufgaben notariel zu beglaubigen.

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Lizenzen für Nachhaltigkeit

Sowohl für Wohnanlagen als auch für Gewerbebetriebe sind neue Technologien und umweltorientierte Anlagen ein Thema geworden. Bei energieerzegenden Anlagen z.B.: ein Blockheizkraftwerk, PV-Anlage etc. ist ein verantwortlicher Betreiber amtlich zu benennen. Der Betreiber einer solchen Kleinkraftanlage muss verschiedene gestzliche Vorgaben erfüllen. Das beginnt schon bei der Installation und den ersten Verträgen. Lizenzvergaben zum Betrieb solcher Anlagen sind streng reglementiert.


Der Lizenzgeber (offizieller Betreiber der Anlage) steht im Zugzwang bezüglich Umweltschutz, Datenschutzrichtlinien, Finanzamt, Aufsichtsbehörde und anderen. Die Bearbeitung, Meldung und allgemeine Abwicklung ist bei Treuhandverwaltung mit aufgenommen und Entlastet den Eigner. Alle Abrechnungen sind auch hier wieder für den Steuerberater aufgearbeitet um dem Finanzamt die notwendigen Unterlagen zu überreichen. 


Wir sind und können als verantwortliche Lizenzgeber für benannte Anlagen in Anspruch genommen werden. Der Lizenzgeber ist Betreiber aber muß nicht Eigner der Anlage sein.

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